Auszug aus den Statuten:

Art. 1 Die USKA Sektion Winterthur (nachfolgend Sektion genannt) ist eine Sektion gem. Art 13 der Statuten der Union Schweizerischer
Kurzwellen-Amateure (USKA). Die Sektion ist ein politisch und konfessionell neutraler Verein im Sinne von Art 60 bis 79 ZGB.
Art. 4 Aktivmitglieder sind Inhaber eines Radiotelefonisten- oder Radiotelegrafistenausweises für Funkamateure.
Art. 5 Passivmitglieder sind Personen, die sich für das Amateurfunkwesen interessieren, aber nicht Inhaber eines Radiotelefonisten- oder
Radiotelegrafistenausweises für Funkamateure sind.

Art. 9

Die Aufnahme als Aktiv-, Passiv oder Kollektivmitglied erfolgt durch den Vorstand aufgrund eines schriftlichen Aufnahmegesuches.
Art. 12 Der Austritt kann jederzeit erfolgen. Er ist spätestens einen Monat vor Ablauf des Geschäftsjahres dem Vorstand schriftlich
mitzuteilen. Der Mitgliederbeitrag bleibt für das laufende Geschäftsjahr geschuldet.
  Mitgliederbeitrag pro Jahr: Aktiv- oder Passivmitglied CHF 50.00